Führerscheinuntersuchungen


Denken Sie rechtzeitig an die Untersuchung zur Verlängerung Ihres Führerscheins. Eine ärztliche  Bescheinigung wird im Regelfall 12 Monate ab Ausstellung von den Fahrerlaubnisbehörden anerkannt. Eine verspätete Verlängerung kann u.U. eine Untersuchung wie bei Neuausstellung erfordern.


Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) 



Welche Untersuchung benötige ich?


Untersuchungsinhalte

C, CE, C1, C1E

Bei Erteilung und bei Verlängerung:

Ärztliche Untersuchung und Labor

Untersuchung des Sehvermögens, inkl. Dämmerungssehen

Untersuchung des Gesichtsfelds

Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5.1 und 6.2


Preis (netto) 178,64 Euro

D, DE, D1, D1E

Bei erstmaliger Erteilung oder ab dem 50. Lebensjahr:

Ärztliche Untersuchung und Labor

Untersuchung des Sehvermögens, inkl. Dämmerungssehen

Untersuchung des Gesichtsfelds

Psychometrischer Leistungstest

Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5.1 und 6.2


Preis (netto) 271,75 Euro


bei Verlängerung vor dem 50. Lebensjahr:

Ärztliche Untersuchung und Labor

Untersuchung des Sehvermögens

Untersuchung des Gesichtsfelds

Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5.1 und 6.2


Preis (netto) 178,64 Euro

Taxi, Patiententransport, Mietwagen

Bei erstmaliger Erteilung oder ab dem 60. Lebensjahr:

Ärztliche Untersuchung und Labor

Untersuchung des Sehvermögens, inkl. Dämmerungssehen

Untersuchung des Gesichtsfelds

Psychometrischer Leistungstest

Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5.1 und 6.2


Preis (netto) 271,75 Euro


bei Verlängerung vor dem 60. Lebensjahr:

Ärztliche Untersuchung und Labor

Untersuchung des Sehvermögens, inkl. Dämmerungssehen

Untersuchung des Gesichtsfelds

Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5.1 und 6.2


Preis (netto) 178,64 Euro

Die Preise orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).


Gutachten

Rechtliche Basis der verkehrsmedizinischen Untersuchung ist der §11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Bestehen Zweifel, dass eine Person geistig oder körperlich für den Straßenverkehr geeignet ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten verlangen. Das gilt sowohl, wenn Sie Ihren Führerschein erst noch machen wollen, als auch beim Umtausch des Dokuments.


Mit unserem Sachverstand im Gebiet sind wir Ihr fachkundiger Ansprechpartner in Sachen Fahreignung und Führerscheinerteilung und -Verlängerung.



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