Rechtliche Basis der verkehrsmedizinischen Untersuchung ist der §11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Bestehen Zweifel, dass eine Person geistig oder körperlich für den Straßenverkehr geeignet ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten verlangen. Das gilt sowohl, wenn Sie Ihren Führerschein erst noch machen wollen, als auch beim Umtausch des Dokuments.
Mit unserem Sachverstand im Gebiet sind wir Ihr fachkundiger Ansprechpartner in Sachen Fahreignung und Führerscheinerteilung und -Verlängerung.
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