Arbeitsplatzbegehungen

Arbeitsplatzbegehungen

Arbeitsplatzbegehungen regelmäßig durchzuführen stellt einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen dar. Erst dadurch kann ein umfassendes und realistisches Bild von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen im Betrieb entwickelt werden.


Wie oft eine Arbeitsplatzbegehung durchgeführt werden sollte, macht keines der geltenden Regelwerke des Arbeitsschutzes konkrete Vorgaben. Im Arbeitssicherheitsgesetz steht, dass diese auf regelmäßiger Basis („regelmäßig“) erfolgen müssen. Damit liegt die zeitliche Terminierung einer Begehung in der Verantwortung des Arbeitgebers, der sich dabei an der Größe seines Unternehmens und dem jeweiligen dort herrschenden Gefährdungspotenzial orientieren sollte. Empfehlenswert ist je nach Gefährdungspotential des Bereichs eine Wiederholung nach 1 bis 3 Jahren.


Teilnehmer der Betriebsbegehung sind iüblicherweise die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt, eine Führungskraft aus der zu begehenden Abteilung und ein Vertreter des Betriebs- bzw. Personalrats. Die Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens mit einzubeziehen ist dabei empfehlenswert. In kleineren Unternehmen ist auch der Betriebsinhaber oft bei der Begehung dabei.

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