Sie möchten Ihre Mitarbeiter dienstlich in das Ausland schicken?
Sie sollten dabei beachten, dass die Vorsorge bei "Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen" ( Anhang Teil 4, Abs. 1 ArbMedVV ) unter die Pflichtvorsorge, die in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge festgehalten ist ( § 4 Abs. 1 ArbMedVV ) fällt.
Wir beraten Sie hinsichtlich der dort zu beachtenden Gesundheitsgefahren und führen wo angezeigt die empfohlenen Impfungen direkt in Ihrem Betrieb durch. Wir sind zugelassene Gelbfieberimpfstelle.
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