Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Früherkennung und Verhütung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen. Zudem gibt sie Aufschluss darüber, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht. Arbeitsmedizinische Vorsorge kann in Abhängigkeit von den betrieblichen Bedingungen Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge oder Wunschvorsorge sein.


Die Gefährdungsbeurteilung ist für einen Arbeitgeber die Basis für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge, die wiederum Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb ist. Dazu gehören die Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit, die individuelle arbeitsmedizinische Aufklärung und Beratung der Beschäftigten, arbeitsmedizinische Untersuchungen (soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt) sowie – unter Wahrung des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht – die Beratung der Arbeitgeber. Denn nicht zuletzt liefert die arbeitsmedizinische Vorsorge wertvolle Erkenntnisse für die Gefährdungsbeurteilung und andere Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Das System fußt also auf ständiger Rückkopplung.


Quelle: BGHM

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