Zufriedene, motivierte und gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind eine unverzichtbare Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Mit betrieblicher Gesundheitsförderung können Unternehmen dazu beitragen, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund und leistungsfähig bleiben. Die Krankenkassen bieten deshalb interessierten Betrieben Unterstützung bei der Planung und Umsetzung betrieblicher Gesundheitsförderung an.
Maßnahmen betrieblicher Gesundheitsförderung sollen in Form eines multimodalen, ganzheitlichen Vorgehens möglichst unter Nutzung evidenzbasierter Konzepte im Rahmen eines strukturierten Prozesses (Lernzyklus) umgesetzt werden. Die Beschäftigten und ihre gesetzlichen Vertretungen sowie alle verantwortlichen internen und externen Akteurinnen und Akteure einschließlich Ihres Betriebsarztes und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in Abstimmung mit den Verantwortlichen für den Betrieb dabei einzubeziehen.
Mögliche Felder mit einer (Teil-) Finanzierung durch die gesetzliche Krankenkasse:
Entsprechend der seit dem 1. Januar 2019 gültigen Fassung des § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Aufwendungen von Arbeitgebern für Leistungen „zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen“ einkommensteuerfrei.
In einer Umsetzungshilfe des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) (vom 20.04.2021) sind die Anforderungen an die steuerfreien Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung und weitere im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse liegenden gesundheitsbezogenen Arbeitgeberleistungen näher beschrieben.
Haben wir Ihr Interesse geweckt, mit gesunden und motivierten Mitarbeitern Ihren Unternehmenserfolg zu sichern? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns noch heute.
Quelle:
GKV Spitzenverband
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